Wissenswertes aus der gewerblichen Risikovorsorge
Zertifizierte Beratung für gewerbliche und industrielle Unternehmen
Im Juli 2017 wurde unser Versicherungsmaklerbüro als zertifizierter "Experte Gewerbliche & Industrielle Sachversicherung (DMA)" ausgezeichnet.
Die Beratung gewerblicher Mandanten ist in der Umsetzung äußerst anspruchsvoll. Auf Grundlage der mit Ihnen gemeinsam ermittelten Risikoinformationen, erarbeiten wir die für Ihr Unternehmen risikoadäquaten, komplexen Versicherungslösungen. Die komplexe Materie der gewerblichen und industriellen Sachversicherung verhandeln wir für unsere Mandanten auf Augenhöhe mit den Versicherungsunternehmen.
Betriebe sind stärker denn je auf den Einsatz moderner Technik angewiesen. Betriebseinrichtung und technische Ausrüstung werden immer kostspieliger und das Risiko eines Schadens steigt. Schon geringe Sachschäden können gravierende Folgen nach sich ziehen und den Stillstand eines Betriebes verursachen. Längerfristige Ausfälle der Produktion können schnell die Existenz eines Unternehmens gefährden.
Aufgrund unseres fundierten Bedingungswissens, können wir die Versicherungssummen Ihres Unternehmens exakt ermitteln, erkennen besondere Risikomerkmale und legen den notwendigen Versicherungsumfang mit Ihnen fest.
Sind Sie auch auf Messe?
Laut Expodatabase gibt es allein in Deutschland jährlich mindestens 2.800 Branchenmessen. Dazu dürften noch kleinere regionale Veranstaltungen wie Gewerbeschauen, Gesundheitstage etc. kommen. Und Ausstellungen gibt es ja auch noch zuhauf… Diese Möglichkeiten, sich als Unternehmen zu präsentieren, seine Waren vorzustellen oder Mitarbeiter zu werben, wird von vielen Firmen gerne angenommen. Ein Messestand, etwas Technik, Prospekte, Werbegeschenke,… – schnell hat man da ein paar Tausender an Materialwert im Gepäck, die durch Transport, unübliche örtliche Gegebenheiten, starken Publikumsverkehr etc. sehr viel mehr Gefahren ausgesetzt sind als im heimischen Betriebsgebäude. Dass es auf einer Messe zu Beschädigungen kommt oder einzelne Gegenstände – weshalb auch immer – abhanden kommen, darf also niemanden überraschen. Ärgerlich bleibt das aber natürlich dennoch. Zumal sich hier automatisch die Frage stellt, wer für den Schaden aufkommt. In Ermangelung anderer potenzieller Verantwortlicher werden oft die Messeveranstalter mit solchen Ansprüchen angegangen.
Diese versuchen daher nicht selten, sich vor solchen (in der Regel unbegründeten) Ansprüchen, dem damit verbundenen Aufwand und der Verstimmung beim Anspruchsteller zu schützen, indem sie den Abschluss einer Messeversicherung vorschreiben. Grundsätzlich ist das eine sehr gute Idee, denn genau für solche Schadensfälle, die auf Messe passieren, ist diese Sparte auch da. Auch wir empfehlen daher den Abschluss eines solchen Vertrags vor jedem Messeeinsatz. Der Messeort fällt in aller Regel nicht unter den Schutz Ihrer gewerblichen Inhaltsversicherung. Daher muss ein alternativer Schutz für diese Zeit geschaffen werden. Unnötige Risiken sollten immer vermieden werden, finden Sie nicht?
Es kommt häufiger vor, dass Messeveranstalter mit der Anmeldung auch gleich eine Empfehlung aussprechen, wo man seine Messeversicherung abschließen kann. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie dieser Empfehlung nicht automatisch folgen. Zu leicht können hier Lücken im Versicherungsschutz vorhanden sein, die im Schadensfall schmerzen. Wirklich leistungsstarke Tarife liegen preislich in aller Regel auf ähnlichem, wenn nicht sogar identischem Niveau. Gerne beschaffen wir Ihnen vor Ihrem nächsten Messeeinsatz einen für Ihr Unternehmen passenden Versicherungsschutz. Fordern Sie diesen Versicherungsschutz bitte rechtzeitig bei uns an. Wir helfen Ihnen auch in diesem Bereich sehr gerne weiter!
Ein winziger Auszug des Schutzes einer guten Messeversicherung:
- Schäden durch Streik, terroristische oder politische Gewalthandlungen, Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen während des Transportes
- Auf- und Abbau von Ausstellungs-/Messeständen gilt nicht als Montage/Demontage
- Persönliches Eigentum der Standbeauftragten ist bis zu einer gewissen, angemessenen Summe mitversichert (ggf. konkrete Aufzählung der vom Schutz ausgenommenen Sachen)
- Übernahme von Express-/Luftfrachtmehrkosten bis zu einer gewissen, angemessenen Summe
- Schutz auch für die Dauer der Lagerung vor Beginn oder nach Beendigung der Messe
Bilden Sie dieses Jahr aus?
Ausbildungsbetriebe müssen bereits eine ganze Reihe von Regelungen und Auflagen beachten. Der Einsatz lohnt sich aber, zieht man sich doch so seinen eigenen Nachwuchs genau so heran, wie man ihn später auch für die optimale Erledigung der betrieblichen Abläufe benötigt. In gewissem Umfang obliegt Ihnen für diese jungen, oft noch minderjährigen Menschen auch eine Fürsorgepflicht. An diese appellierend, bitten wir zu bedenken, dass die soziale Absicherung Ihrer jüngsten Zugänge ausgesprochen bescheiden ist. Ihre Auszubildenden nehmen im Regelfall genauso am Arbeitsleben teil wie Ihre ausgelernten Mitarbeiter. Dazu kommen aber noch Fahrten zur Berufsschule und ggf. externen Schulungen (z. B. Prüfungsvorbereitung). Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung genießen Ihre Auszubildenden auch vollen Versicherungsschutz – der ist aber primär auf die Übernahme von Behandlungs- und Rehakosten nach einem Arbeitsunfall ausgelegt. Bleibt eine dauerhafte Schädigung zurück, zahlt die Berufsgenossenschaft nur eine sehr bescheidene Unfallrente, sofern auch ein bestimmter Grad der Schädigung überschritten wurde. Für die Kosten, die Behinderung im Alltag mit sich bringt, genügt das nicht.
Schließen Sie Ihre Azubis daher möglichst vom ersten Tag an in die Gruppenunfallversicherung Ihres Betriebs ein. Besteht noch kein solcher Vertrag, raten wir zumindest für Ihre schutzbedürftigsten Mitarbeiter für soliden Unfallschutz zu sorgen. Hierfür besteht natürlich keine gesetzliche, evtl. aber doch eine moralische Verpflichtung. Auch für den Fall, dass durch Krankheit oder Unfall der angestrebte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht ausgeübt werden kann, haben Ihre Schützlinge keinerlei Absicherung. Für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rente müsste zunächst eine fünfjährige Wartezeit erfüllt werden, was bei Auszubildenden in der Regel nicht der Fall ist. Auszubildende wissen altersbedingt noch nicht viel über solche Dinge – und auch die Eltern, die natürlich immer noch ein Wörtchen mitzureden haben, machen sich leider viel zu selten einen Kopf über die notwendige Absicherung ihrer Sprösslinge. Geben Sie daher einen eindeutigen Hinweis an Azubis und Eltern, dass privat über eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt werden muss. Gerne übernehmen wir diese Aufklärungsarbeit auch für Sie, wenn Sie möchten. Wir unterstützen Sie gerne!
Hätten Sie‘s gewusst?
Seit dem 1. August dürfen nur noch Fachbetriebe oberirdische Heizöltanks (> 1.000 Liter) errichten, reparieren, reinigen und stilllegen.