Wissenswertes aus der gewerblichen Risikovorsorge
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Unfälle in der kalten Jahreszeit
Gegen Ende des Jahres merkt man richtig, wie die Natur zur Ruhe kommen möchte. Es wird später hell, dafür früher wieder dunkel. Die Temperaturen sinken und das Wetter bietet Nebel und andere Niederschläge. Aber das Arbeitsleben geht natürlich weiter und wir müssen uns auf die rauere Außenwelt einstellen - inkl. Fahrten zu Auftraggebern.
Auf diesem Video >>YouTube-Link<< können Sie sehen, wie eine Wildschweinrotte am helllichten Tage direkt vor dem Ortseingang einer Stadt eine Straße überquert. Keines der Tiere schert sich dabei um den Verkehr, wie es scheint. Bei 150 (Bache) bis 200 kg (Keiler) Körpergewicht genügt aber schon ein einziges Schwein, um bei einer Kollision mit einem Ihrer Firmenfahrzeuge schwere Schäden zu verursachen. Kein Problem. Ist ein Fall für die >>Teilkaskoversicherung<< und führt nicht einmal zu einer Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Weicht einer Ihrer Mitarbeiter nun aber aus bzw. verzieht vor Schreck das Lenkrad und es findet kein Kontakt mit dem Tier statt, der Wagen landet aber im Graben wird die Teilkasko wohl nicht einspringen. Dann ist es ein Fall für die >>Vollkaskoversicherung<<. Sofern vorhanden, also auch kein Problem.
Ihr Mitarbeiter kann geistesgegenwärtig eine Vollbremsung hinlegen. Dabei löst sich allerdings Ladung und beschädigt den Transporter innen. Oder der Anhänger gerät ins Schlingern und beschädigt den Transporter von außen. Das sind keine klassischen Kaskoschäden mehr. Hier müssen die sog. BBB-Schäden (>>Brems-, Betriebs-, Bruchschäden<<) mit eingeschlossen sein, um eine Deckung zu erhalten. Dieser Einschluss hilft im Fall der Fälle Zeit, Nerven und vor allem selbst aufzubringendes Geld zu sparen.
Was ist nun aber mit der Ladung, die beschädigt wurde?
Ihren Waren, die ausgeliefert werden sollten? Dem Material, das sie für einen Kundenauftrag benötigen und für das Sie bereits in Vorauslage gegangen sind? Ihre >>Inhaltsversicherung<< wird dafür in aller Regel nicht aufkommen. Schutz wird Ihnen nur eine >>Werkverkehrsversicherung<< bieten. Eine sinnvolle Abrundung Ihres Gesamtschutzes, der nicht nur für Transportmittelunfälle wie den geschilderten aufkommt. Gerne stellen wir Ihnen diese Absicherung mit allen Inhalten vor, wenn Sie Interesse haben. Gerne überprüfen wir Ihre vorhandenen Versicherungen auf sinnvolle Leistungserweiterungsmöglichkeiten. Guter Schutz ist in dieser besonderen Zeit weiß Gott kein Fehler. Lassen Sie uns sprechen! Es geht um Ihre Firma. Wir helfen gerne.
Die >>Werkverkehrversicherung<<
Sie deckt sämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken, etc. durch
- Transportmittelunfall
- Brand, Blitzschlag und Explosion
- Höhere Gewalt
Oft wird dieser Versicherungsschutz mit Erweiterungen angeboten: Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung, etc. Der Versicherungsschutz kann je nach Anbieter und Tarif außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden. Gerne erklären wir Ihnen die Sparte ausführlicher, wenn Interesse besteht.
Betriebsschließung wegen Corona?
Update!
Der erste Corona-Lockdown stellte ein Novum für die Gesellschaft da. Versicherungsunternehmen machen da keine Ausnahme. Schnell fiel auf, dass man auf so eine Situation nicht vorbereitet war und die Möglichkeit, dass so etwas passieren kann nicht bedacht hatte. Wer im Land hatte das schon? Dummerweise waren quer durch die meisten Anbieter die Versicherungsbedingungen zur >>Betriebsschließungsversicherung<< unsauber formuliert und ließen in der Situation zuviel Interpretationsspielraum. Entsprechend unterschiedlich fielen die Entscheidungen der Versicherer aus.
Dem Versuch der Politik, regulierend einzuwirken, war wenig Erfolg beschert. Die „bayerische Lösung“, die zusammen mit dem Hotel- und Gaststättenverband verhandelt worden war, wurde in der Regel als schlechter Kompromiss empfunden. Kunden, die den Klageweg beschritten, um Leistungen zu erstreiten, hatten bei Urteilsverkündung teils Erfolg, teils aber nicht. Für jeden der Beteiligten eine absolut neue Situation ohne jede Erfahrungen und damit ein höchst unangenehmer Zustand.
Nun sind einige Monate vergangen und die Versicherungsbranche hat reagiert. Inzwischen können sich die meisten Branchen wieder gegen das Risiko der >>Betriebsschließung<< absichern (ggf. temporäre Einschränkungen nach Regionen). Die Bedingungen wurden überarbeitet und Pandemien sind nun auf die ein oder andere Art berücksichtigt- vereinzelt wurden Sie nun ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Das stellt für sich bereits eine deutliche Verbesserung dar, die für mehr Klarheit sorgt.
Natürlich konnte aber auch nicht einfach so auf „alles ist immer versichert“ umgestellt werden. Schutz muss kalkulierbar bleiben, sonst explodieren die Beiträge oder die Schadenzahlungen zwingen einen Versicherer in die Knie. Mit unbezahlbaren Tarifen oder einem insolventen Versicherer, der keine Leistungen mehr erbringen kann, ist ja auch niemandem geholfen. Daher wurde klargestellt, dass Allgemeinverfügungen nicht versichert werden können. Zum besseren Verständnis: Wegen COVID-19 allen Versicherten aufgrund des allgemeinverfügten Lockdowns Leistungen zu bringen, ist eine Sache. Nun mutiert das Virus im Dezember. Nennen wir es „COVID-20“. Nun hat man es mit einem neuen Krankheitserreger zu tun und es müsste erneut an alle geleistet werden. Und bei -21,-22, -23... immer und immer wieder. Das ist ein absolut unkalkulierbares Risiko.
Wie will man das bezahlen, wenn wirklich jeder Kunde mehrfach im Jahr Leistungen benötigen könnte? Das Prämienaufkommen der Versichertengemeinschaft muss mindestens für die nötigen Erstattungen ausreichen - und macht nur dann für Sie als Kunden Sinn, wenn die Prämie niedriger ausfällt, als die Erstattung. Sie werden das sicher nachvollziehen können. Wieder zu den Verbesserungen: Versicherbar sind nun eindeutig Einzelverfügungen, die den einzelnen Betrieb betreffen. Auch solche, die vorsorglich ausgesprochen werden, obwohl es noch keinen Erkrankungsfall gab.
Das kann beispielsweise der Fleischereibetrieb sein, der zur Eingrenzung der Verbreitung der Schweinepest vorsorglich vorübergehend von regionalen Behörden geschlossen wird. Auch hat die Pandemie die >>Betriebsschließungsversicherung<< nicht über Nacht zu einem schlechten Produkt gemacht. Hier wird die Wahrnehmung durch die Unwuchten in der Regulierung und die dazugehörigen Medienberichte, deutlich verzerrt. Die Eisdiele, bei der der Salmonellen festgestellt werden, erhält weiterhin Leistung, wie schon vor Corona, um es mit einem Beispiel zusammenzufassen.
Der sehr umfangreiche Schutz wurde auf den Bedarf der Zeit angepasst und bietet Ihnen nun mehr Klarheit und damit mit Planungssicherheit. Das macht die >>Betriebsschließungsversicherung<< zu einem noch sinnvolleren und wertvolleren Baustein der Firmenabsicherung. Möchten Sie sich gegen die finanziellen Folgen einer behördlich angeordneten Betriebsschließung absichern? Dann lassen Sie uns sprechen und wir loten gemeinsam aus, welche Möglichkeiten es ganz konkret für Ihr Unternehmen gibt.