Wissenswertes aus der gewerblichen Risikovorsorge
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Sicher im Weihnachtlichen Betrieb
In der Weihnachtszeit sind Unfälle und Schäden in vielen Unternehmen schneller passiert als das vierte Lichtlein brennt. Wir stellen Ihnen die häufigsten Gefahren und passenden Absicherungsmöglichkeiten in dieser besonderen Jahreszeit vor.
Weihnachtsfeiern: Schutz in bester Gesellschaft
Weihnachtsfeiern sind eine geschätzte Tradition. Sofern diese eine offizielle Betriebsveranstaltung darstellen, sind auch Ihre Mitarbeiter durch die >>Betriebshaftpflichtversicherung<< (BHV) abgesichert. Zusätzlich greift für den Weg zur Feier und zurück der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch Vorsicht: Verursacht ein Arbeitnehmer einen Unfall unter erheblichem Alkoholeinfluss, kann der Versicherungsschutz verweigert werden. Dies hängt von den Umständen und der Einschätzung der Gerichte ab. Eine umfassendere Absicherung bietet eine >>Gruppenunfallversicherung<<, die auch Unfälle unter Alkoholeinfluss decken kann, jedoch mit Ausnahmen im Straßenverkehr (z. B. bei Überschreitung bestimmter Promillegrenzen).
Am Veranstaltungsort (z. B. im Saal eines Restaurants) kommt es dann auf die Art des Vertrages zwischen Ihrer Firma und dem Veranstalter/Restaurant an. Mieten Sie einen Raum und veranstalten dort im Alleingang Ihre Feier oder reservieren Sie einen Raum und lassen sich bewirten? Im zweiten Fall läge ein Bewirtungsvertrag vor und Schäden an sich im Raum befindlichen Gegenständen wären pauschal in der >>BHV<< versichert. Im ersten Fall läge hingegen ein Mietvertrag vor, was zur Folge hätte, dass zwar Schäden am Raum in der >>BHV<< versichert wären, nicht jedoch die Einrichtung.
Advent, Advent, der Schreibtisch brennt!
Hinter der besinnliche Stimmung erzeugenden Adventsdekoration am Arbeitsplatz lauern Risiken, die fatalerweise zu oft unterschätzt werden. Insbesondere Kerzen und Adventsgestecke, die unbeaufsichtigt brennen sowie minderwertig hergestellte Elektroartikel erhöhen die Brandgefahr. Dummerweise kann diese Brandursache auch als Verstoß gegen Brandschutzbestimmungen oder zumindest als grob fahrlässige Begünstigung des Schadens gewertet werden, woraufhin Versicherer von der Möglichkeit Gebrauch machen können, die Entschädigungsleistung zu kürzen. Sowohl >>Inhalts-<< wie auch >>Gebäudeversicherung<< sollten daher über entsprechende Klauseln verfügen.
Sicher zwischen Glühwein und Maronen
Für Unternehmer, die auf Märkten vertreten sind, stellt die Absicherung ihrer Waren einen zentralen Erfolgsfaktor dar. Diese müssen nicht nur während der Marktzeiten, sondern auch in Transport- und Zwischenlagerungsphasen geschützt sein. Eine entsprechende Versicherung gewährleistet, dass sowohl die Waren als auch der Verkaufsstand selbst gegen Verlust und Beschädigung abgesichert sind.
Wir stehen Ihnen gern für eine Sichtung Ihrer Unterlagen zur Verfügung und wünschen eine besinnliche und sichere Weihnachtszeit.
... Wenn die KI Fehler macht
Woran denken Sie, wenn Sie KI hören? Siri, Alexa, ChatGPT? Künstliche Intelligenz ist weit mehr als Playlists und Texte und nicht nur im Privaten, sondern besonders im geschäftlichen Treiben nicht mehr wegzudenken: Sie automatisiert Prozesse, analysiert Daten und unterstützt Entscheidungen. Doch wer haftet, wenn die KI beispielsweise falsche Berechnungen durchführt oder zu fehlerhaften Entscheidungen führt? Eine klare Antwort darauf ist nicht immer einfach, da sowohl rechtliche als auch technische Aspekte eine Rolle spielen.
Die rechtliche Verantwortung bei KI-Fehlern hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist oft, ob die KI lediglich ein Werkzeug ist oder autonom agiert. Nutzen Sie eine KI-Software in Ihrem Betrieb, tragen Sie als Betreiber die Verantwortung für die Ergebnisse und etwaige Schäden. Verursacht beispielsweise eine falsch konfigurierte KI finanzielle Verluste, deckt Ihre >>Berufshaftpflichtversicherung<< die Schäden ab. Fehlerhafte Software? Hier könnte der Hersteller haften – allerdings nur, wenn ein Nachweis über Mängel gelingt. Wird ein KI-gesteuertes System durch Hacker-Angriffe manipuliert, das daraufhin Schäden verursacht, fällt dies in den Rahmen der >>Cyber-Versicherung<<.
Wie Sie sehen, ist die generelle Beweisführung bei Schäden oft schwierig, da Entscheidungen von KI-Systemen nicht immer transparent sind. In jedem Fall lohnt sich ein Blick in Ihre >>Betriebshaftpflichtversicherung<<. Moderne Policen bieten bereits oftmals Schutz für Schäden, die durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz entstehen. Da die Versicherung von Schäden durch Fehler der KI jedoch ein relativ neues und komplexes Thema ist, das in der Versicherungsbranche zunehmend diskutiert wird, werden künftig wohl weitere gesetzliche Regelungen und neue Versicherungsprodukte verbleibende Deckungslücken schließen.
Wir beraten Sie gerne, wie Sie sich optimal absichern können.
Optimaler Schutz durch Ihre Mitteilung
Ein Unternehmen unterliegt ständigen Veränderungen – ob durch Wachstum, neue Projekte oder andere Anpassungen. Diese Entwicklungen können direkte Auswirkungen auf Ihre Risikosituation haben. Wir möchten Sie in Ihrem eigenen Interesse bitten, uns Änderungen in Ihrem Betrieb umgehend mitzuteilen: Wurden neue Mitarbeiter eingestellt? Haben Sie Ihr Geschäftsmodell beispielsweise um weitere Dienstleistungen erweitert? Gibt es neue Standorte, erweiterte Produktlinien, bauliche Veränderungen, Neuanschaffungen von Maschinen oder Geräten? All das kann Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.
Bedenken Sie, dass Ihre >>Gewerbeversicherung<< keine statische Angelegenheit ist, sondern ein lebendiges Instrument, das sich mit den Anforderungen Ihres Unternehmens während eines Betriebsjahres weiterentwickelt. Nur, wenn Sie uns über diese Änderungen informieren, kann sichergestellt werden, dass Ihre Versicherungslösungen optimal auf die aktuelle Situation abgestimmt sind.
Gehen Sie daher bitte kein unnötiges Risiko ein und helfen Sie uns dabei, Ihre >>Absicherung umfassend und lückenlos zu halten<<