Wissenswertes aus der privaten Risikovorsorge
Hier klicken ⇒ Onlineversion und Newsarchiv
Keine Experimente! Nicht heizen ist auch keine Lösung!
Der Autor dieser Zeilen befand sich über den letzten Weihnachtseinkäufen bei einem großen Onlineversandhandel, als ihm eine seltsame Gerätschaft vorgeschlagen wurde. Das könne für ihn doch auch interessant sein, mutmaßte der Algorithmus. Erst eine Woche zuvor hatte man ja mal geschaut, ob Holzbriketts evtl. zu überraschend günstigen Preisen zu haben wären. Aber was war das für ein Gerät? Die Produktbeschreibung stellte es als Brikettpresse vor, mit deren Hilfe man sein in der Badewanne eingeweichtes Altpapier zu handlichen Briketts formen kann. Schräg.
Google ergänzte dieses neue Themengebiet mit einem Heizwert, der Kohle ähnelt – aber auch der Warnung vor Bestandteilen wie Druckerschwärze, Lacken und Farben. Und aus den hinteren Bereichen der Erinnerungen schallte eine warnende Stimme, dass man Rußablagerungen im Schornstein provoziert, wenn man mit Papier und Pappe heizt. Mit dem Bild eines Schornsteinbrandes im Kopf wurde diese Alternative auch schon wieder verworfen, bevor sie Wurzeln schlagen konnte.
Die hohen Energiekosten lassen Menschen kreativ werden. Wer wäre noch vor ein paar Jahren auf die Idee gekommen, sich aus Blumentöpfen einen Teelichtofen zu basteln? Oder kennen Sie beispielsweise auch jemanden, der eine kleine Gasflasche mit Heizstrahler im Esszimmer stehen hat? Die Gefahr durch Kohlenmonoxid scheint man da auszublenden. Und wer weiß, womit gerade jetzt noch experimentiert wird. Wir glauben, wenn diese „Alternativen“ beim Heizen echte Alternativen wären, dann hätten sie sich bereits vor Längerem als Hauptlösung durchgesetzt. So bieten sie leider auf der einen Seite keine vollwertige Heizwirkung, dafür auf der anderen Seite aber verschiedene Gefahren.
Neben dem Risiko, sich selbst zu vergiften oder sich Verbrennungen zuzuziehen, kann natürlich auch der Wohnraum leiden. Da haben wir die Wasserleitungen. Bei zweistelligen Minusgraden darf man sich schon sorgen, dass die nicht zufrieren. Da haben wir die Gefahr von Schimmel, da sich neben den vielen kleinen Wärmeherden auch viele Kältestellen bilden, an denen Luft kondensiert. Und den Schornsteinbrand durch Rußablagerung haben wir eingangs ja schon erwähnt.
Jetzt ist ein entsprechend der Witterung angemessenes Beheizen des Wohnraums auch noch eine Obliegenheit der >>Wohngebaeudeversicherung<<. Wenn der Gutachter in der kalten Bude steht, wird ihm klar werden, dass hier nicht ordentlich geheizt wurde. Das kann zu Leistungskürzungen bis auf null führen. So viel kann man gar nicht beim Heizen gespart haben, dass sich das rechnet. Zwar decken moderne Tarife diese Obliegenheitsverletzungen inzwischen oft zumindest bis zu einer gewissen Obergrenze.
Dies aber in der Regel nur bei grober Fahrlässigkeit. Hier wird ja bewusst und vorsätzlich verstoßen und man wird unterstellt bekommen, dass man mögliche Folgen durchaus billigend in Kauf genommen hat. Verzichten Sie einfach auf Experimente oder auch darauf, Räume nur temporär oder gar nicht zu heizen. Am Ende tun Sie sich damit keinen Gefallen.
Sie möchten wissen, wie das Thema „Obliegenheitsverletzung“ in Ihrem Vertrag geregelt ist? Oder ob es Verbesserungsmöglichkeiten gibt? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir sind immer sehr gerne für Sie da!
Der frühe Vogel bucht den Urlaub...
Sehr viele Familien buchen bereits in den nächsten Wochen ihren Jahresurlaub. Bei aller Vorfreude sollte man nicht vergessen, sich auch um die notwendigen >>Reiseversicherungen<< zu kümmern. Hier sehen wir die >>Auslandskrankenversicherung<< als absolut unverzichtbar an. Grundsätzlich kommt die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen bilateraler Sozialversicherungsabkommen für Behandlungskosten im Ausland (zumindest in den meisten Ländern der Welt) auf – allerdings eben nur in dem Rahmen, in dem die Kosten auch in Deutschland angefallen wären.
Auch >>private Krankenversicherungen<< bieten in der Regel einen grundsätzlichen Auslandsschutz. Auch hier gibt es eine Begrenzung der Erstattung, die sich an der deutschen Gebührenordnung für Ärzte ausrichtet. Wie Ihr Arzt im Ausland abrechnet, ist natürlich abhängig von Art der Erkrankung und vom Umfang der Behandlung – nur, dass er sich dabei nicht an eine deutsche Gebührenordnung halten wird, davon dürfen Sie ausgehen. So kann selbst eine Notfallbehandlung im Nachbarland zu großen Kosten führen, die Sie letztlich selbst tragen müssen.
Ist die Transportfähigkeit zurück nach Deutschland bei schwerer Erkrankung oder Unfall zudem nicht gegeben, kann es zum finanziellen Super-GAU kommen. Bei vielen „Billigangeboten“ am Markt endet die Leistungspflicht mit Ablauf der sechsten Woche im Ausland – egal, ob Ihre Behandlung dann abgeschlossen ist oder nicht. Die häufig lange Zeit, die zwischen Buchung und Reiseantritt liegt, birgt ein hohes Potenzial an unvorhergesehenen Zwischenfällen in sich, die dafür sorgen können, dass die Urlaubsreise nicht angetreten werden kann, bzw. man vorzeitig wieder zurück nach Hause muss.
Erkrankungen eines Reiseteilnehmers, Tod eines nahen Angehörigen, Verlust des Arbeitsplatzes, Schwangerschaft… – in diesen und vielen weiteren Gründen springt die >>Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung<< ein und übernimmt die anfallenden Rücktrittskosten. Je teurer die Reise, desto nötiger ist dieser Schutz auch. Gerne unterbreiten wir Ihnen hier konkrete Angebote. Sprechen Sie uns einfach darauf an – Versicherungsschutz gehört nicht in ein Reisebüro!
Bitte informieren Sie uns über Veränderungen
Als Ihr >>Versicherungsmakler<< sind wir natürlich auch Versicherungsvermittler. Allerdings ist unser Berufsstand als einziger alleine dem Auftrag des Kunden – also Ihnen – verpflichtet. Wir müssen Versicherungslösungen für Sie finden, die zu Ihrer Risikosituation passen. Zu unseren Aufgaben zählt auch die laufende Aktualisierung Ihrer Absicherung. Und da das Leben einem ständigen Wandel folgt, tut sich da oft so viel, dass man nicht immer sofort daran denkt, den Versicherungsmakler zu informieren.
Deshalb möchten wir Sie daran erinnern, uns möglichst immer umgehend zu benachrichtigen, wenn sich etwas ändert. Dies kann beispielsweise die Aufnahme oder Beendigung einer Schul- oder Berufsausbildung, eines Studiums, freiwilligen sozialen Jahres oder des freiwilligen Wehrdienstes sein. Auch der Renteneintritt ist ein solches wichtiges Ereignis. Ein Hauskauf oder -bau bereits in der Planungs- und Findungsphase, ein Arbeitsplatzwechsel, ein Karrieresprung im Beruf, der Beginn von Pflegebedürftigkeit, die Aufnahme von Verwandten in den Haushalt, der Wechsel in die Selbstständigkeit, die Geburt eines Kindes, eine Heirat, Partnerschaft oder Scheidung, eine längere Erkrankung, ein Unfall oder gar ein Todesfall sind ebenso relevant wie ein Auslandsaufenthalt, welcher über einen Urlaub hinausgeht, eine Änderung bei der Kfz-Nutzung, das Überprüfen der Kaskodeckung und ganz generell größere Anschaffungen.
All dies kann – muss aber nicht – zu Veränderungen bei Ihrem Versicherungsbedarf führen. Für Sie prüfen und bewerten können wir das aber eben nur, wenn Sie uns diese Veränderungen (möglichst schon im Vorfeld) auch mitteilen. Bitte helfen Sie uns dabei, dass wir unseren Job für Sie auch so gut machen können, wie es Ihr Anspruch ist. Wir sind auch wirklich gerne für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz für Sie da.