Wissenswertes aus der privaten Risikovorsorge
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Summenanpassung in der >>Arbeitskraftabsicherung<< - Sie müssen davon leben können ...
Den Wert der eigenen Arbeitskraft kann man gar nicht hoch genug einschätzen. Für fast jeden gilt: Nur mit Arbeit verdient man auch Geld. Und wer nicht mehr arbeiten kann, muss mit massiven Einschränkungen zurechtkommen, rutscht womöglich sogar sozial ab. Da hilft auch staatliche Unterstützung nicht viel – und mehr dürfen Sie in einem solchen Fall nicht erwarten. Sie haben bereits vorgesorgt und z. B. eine >>Berufsunfähigkeitsversicherung<< abgeschlossen? – Sehr gut! Dann haben Sie eine der wichtigsten Entscheidungen für Ihre Vorsorge bereits getroffen.
Doch natürlich ist der Abschluss eines solchen Vertrags auch immer eine Momentaufnahme: Die gewählte Rentenhöhe passt zu Ihrem Einkommen und Ihrem Bedarf zum Zeitpunkt des Abschlusses. Anpassungen durch Dynamisierung sorgen dafür, dass die Kaufkraft erhalten bleibt und jeder Euro auch in zehn Jahren noch den gleichen Realwert hat. Aber was ist, wenn Ihr Bedarf durch besondere Ereignisse steigt?
Wer Kinder hat, der weiß, dass man mit 1500 Euro nur noch mühsam durch den Monat kommt. Auch wer eine Immobilie finanziert, hat oft höhere Fixkosten, als das noch als Mieter der Fall war. Aber vielleicht brachte ein beruflicher Aufstieg womöglich auch ein höheres Einkommen mit sich, auf welches man im Krankheitsfall natürlich nicht verzichten möchte?
Bei Versicherern arbeiten Menschen, die selbst viele dieser Ereignisse erlebt und daher Lösungen in den Bedingungswerken verankert haben: die sogenannten Nachversicherungsgarantien. Und das ist eine ganz profitable Sache für Sie. Passiert in Ihrem Leben etwas, das die Nachversicherungsgarantie auslösen kann, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Schutz der neuen Situation entsprechend anzupassen. Es gibt hier zwar gewisse Grenzen, die von Versicherer zu Versicherer variieren können, aber dennoch darf man diese Möglichkeit als echtes Highlight bewerten.
Warum? Die Erhöhung ist ohne jede Gesundheitsprüfung möglich. Selbst wenn Sie beispielsweise einen Sportunfall hatten, der Ihr Knie beeinflusste oder der Stress im Job Spuren hinterließ, wird dies keinerlei Einfluss auf Ihren Schutz haben – auch auf den Teil der Rentenerhöhung nicht. Sie bleiben mit höherem Schutz in dem Umfang versichert, der bei Abschluss des Vertrags möglich war. Jedes der links unten beispielhaft genannten Ereignisse löst jeweils für sich eine eigene Erhöhungsmöglichkeit aus (eventuell gibt es Obergrenzen).
Lassen Sie sich diese elegante Möglichkeit nicht entgehen, um Ihren Schutzstatus so zu halten, wie Sie ihn wirklich benötigen. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir prüfen können, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.
Mögliche Gründe, warum eine Nachversicherungsoption gezogen werden kann:
- Abschluss einer Berufsausbildung/eines Studiums und Beginn der entsprechenden Tätigkeit
- Bestehen einer Meisterprüfung
- Gehaltserhöhung oder Karrieresprung
- Beginn einer Selbstständigkeit
- Ende einer Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk
- Eheschließung oder Scheidung
- Geburt oder Adoption eines Kindes
- Kauf einer Immobilie
>>Privathaftpflichtversicherung<< - diesen Schutz sollte jeder haben ...
Eine >>private Haftpflichtversicherung<< ist eine der Policen, die man unbedingt abschließen sollte – da sind sogar Verbraucherschützer und Versicherer ausnahmsweise mal einer Meinung. Denn wer bei anderen einen Schaden verursacht – sei es aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit –, muss dafür aufkommen und haftet sogar unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen dafür. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch so geregelt. Ohne eine >>private Haftpflichtversicherung<< besteht die Gefahr eines finanziellen Ruins – und dennoch: Im vergangenen Jahr hatte fast jeder fünfte Haushalt in Deutschland keine solche Absicherung.
Die Höhe der Versicherungsbeiträge dürfte eigentlich niemanden davon abhalten, sich eine solche Police zuzulegen, denn es gibt umfangreichen Schutz bereits für sehr wenig Geld. Neben einer angemessenen Versicherungssumme kommt es vor allem auf ein modernes Bedingungswerk an, welches beispielsweise auch Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen abdeckt (falls Ihnen z. B. die Kamera des Nachbarn hinunterfallen sollte) oder in dem auch Be- und Entladeschäden eingeschlossen sind, wenn beispielsweise beim Einladen auf dem Baumarkt-Parkplatz das nebenstehende Fahrzeug beschädigt wird.
Wenn der private Haftschutzversicherer den Schaden übernimmt, dann wird auch Ihre Kfz-Versicherung nicht durch eine Höherstufung zusätzlich belastet. In zeitgemäßen Privathaftpflicht-Policen sind auch Kinder nicht nur bis zum Erreichen der Volljährigkeit mitversichert, sondern üblicherweise bis zum Ende der Erstausbildung – beziehungsweise sogar noch darüber hinaus, solange das Kind mit den Eltern in einem Haushalt lebt. Ihnen fehlt dieser wichtige Schutz? Bitte kontaktieren Sie uns. Gerne überprüfen wir auch bestehende Policen auf Optimierungsmöglichkeiten.
Start in die >>Mopedsaison<< 2021
Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen ab dem 1. März 2021 nur noch mit blauen Kennzeichen unterwegs sein. Die schwarzen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Anders als Pkw müssen die mehr als 1,8 Millionen Kleinkrafträder und Elektro-Kleinstfahrzeuge für den Betrieb auf öffentlichen Straßen aber nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen respektive eine Versicherungsplakette reichen.
Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün. Wer mit einem alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich dadurch strafbar. Das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 cm wird für Kleinkrafträder (Mofas, Mopeds und Roller) benötigt, die nicht mehr als 50 ccm Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde (km/h) fahren.
Für Quads und Trikes gelten identische Richtwerte, ebenso wie für Elektroroller (hubraumunabhängig). Auch Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h, motorisierte Krankenfahrstühle und Mofas/Mopeds aus DDRProduktion (z. B. die „Schwalbe“) mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 1. März 1992 versichert waren, benötigen ein solches Kennzeichen.
Für E-Scooter und Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde, ist eine Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm nötig.
Hätten Sie es gewusst?
- Das Bundesverkehrsministerium startet mit dem Schilderwechsel zum 1. März dieses Jahres ein Pilotprojekt mit einigen Kfz-Versicherern, bei dem die Versicherungskennzeichen statt aus Alu- oder Stahlblech aus einer Kunststoff-Trägerplatte und einer Klebefolie bestehen. Damit wird über einen Zeitraum von fünf Jahren die ökologische Belastung um 40 Prozent reduziert.