WICHTIG: Änderung unserer Kontaktdaten | Wissenswertes aus der privaten Risikovorsorge
Seit dem 01.08.2019 finden Sie uns unter nachfolgender neuer Adresse und neuer Firmierung:
Karl Wutz Versicherungsmakler GmbH Co. KG
Chamer Höhe 2
93455 Traitsching – Wilting
Tel.: 0 99 71 / 39 29 90-0 | Fax: 0 99 71 / 39 29 90-4
Email: info@wutz-versicherungsmakler.de
Internet: www.wutz-versicherungmakler.de
Rechtsformwechsel der
- SynergieFinanz Versicherungsmaklerbüro Karl Wutz e. Kfm.
in
- Karl Wutz Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Wie Sie vielleicht schon in diversem Schriftverkehr – sei es über E-Mail oder per Brief oder Fax – gesehen haben, fand die Umfirmierung der „SynergieFinanz e. Kfm.“ in die „Karl Wutz Versicherungsmakler GmbH & Co. KG“ statt. Diese Umfirmierung – von der Einzelfirma in eine Personengesellschaft hat für unsere Kunden keine Auswirkung.
Für Sie bleibt alles beim Alten! Es sind weiterhin die gleichen Ansprechpartner wie vorher für Sie da. Wir geben jeden Tag weiterhin unser Bestes, um Ihre Versicherungs- und Vorsorge-Themen zu Ihrer vollen Zufriedenheit zu erledigen. Wir freuen uns über Ihre Reaktionen, wenn etwas gut klappt, aber genauso nehmen wir Kritik entgegen, um unsere Arbeit weiter zu optimieren. Scheuen Sie sich also bitte nicht uns zu kontaktieren!
Unsere neuen EMailadressen (Kurzversion):
Allgemein: info@wutz-vm.de
Karl Wutz: kw@wutz-vm.de
Anita Wutz: aw@wutz-vm.de
Martina Leitermann: ml@wutz-vm.de
Hier klicken ⇒ Onlineversion und Newsarchiv
Wenn Kinder Dummheiten machen...
Kürzlich schaffte es ein Vorkommnis in die bundesweiten Medien, von dem man so nicht jeden Tag lesen kann. Zwei Buben (sechs und vier Jahre alt) hatten sich eigenmächtig von daheim aufgemacht und eine Spur der Zerstörung in der Nachbarschaft hinterlassen. Mit Utensilien, die sie auf einem Grundstück fanden, zündeten sie zunächst ein Carport an. Mithilfe des Gartenschlauchs eines anderen Nachbarn wollten sie den Brand löschen, scheiterten jedoch an der Länge des Schlauchs. In der Folge entfernten sie einen Filter am Wasseranschluss, wodurch der Keller geflutet wurde. Auf ihrem weiteren Weg durch die Nachbarschaft sammelten sie diverses Werkzeug und eine Farbspraydose ein. Mit dieser besprühten sie eine Haustür, ein Garagentor und zwei Autos. Bis die beiden gestoppt wurden, hatten sie einen Gesamtschaden von rund 15.000 Euro verursacht. Stellt sich zurecht die Frage, wer das nun zahlt.
Die Kinder selbst sind jedenfalls noch nicht haftbar zu machen, da keines von ihnen schon sieben Jahre alt ist. Damit gelten beide noch als deliktunfähig (§ 828 BHGB). Dann evtl. die Eltern? Diese sind nach § 832 BGB aufsichtspflichtig für ihre Kinder. Leider ist nicht überliefert, wie lange die beiden Jungs unterwegs waren oder wann die Eltern das Verschwinden der beiden bemerkt hatten. Ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, muss immer im Einzelfall geklärt werden. Bei älterer Rechtsprechung wurde geurteilt, dass man bei einem Vierjährigen alle halbe Stunde nach dem Rechten sehen müsse, wenn dieser alleine draußen spiele. Sollte im konkreten Falle keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern nachgewiesen werden können, müssen auch diese nicht zahlen. Das wird den Nachbarn nicht gefallen.
Die Lösung ist der Einschluss des Verzichts auf Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung bei Schäden, die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden. Wichtig ist dann nur, dass eine grundsätzliche Haftungsgrundlage besteht (z. B. ist dies bedingt durch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung in Schule oder Kindergarten bei Körperverletzungen NICHT gegeben). So kommen die Nachbarn zu ihrem Geld und man kann die Sache ohne böses Blut wieder vergessen. Gerne prüfen wir Ihren Schutz.
Privathaftpflichteinschluss und gut is?
Grundsätzlich ist das Problem der Haftungsfragen bei Schäden, die Deliktunfähige verursachen, gut zu lösen, wenn man auf einen entsprechenden Einschluss in der Privathaftpflicht achtet. Allerdings gibt es da noch zwei Punkte, die bei dieser sinnvollen Deckungserweiterung immer wieder übersehen werden:
So beschränken viele Versicherer ihre Leistung für Fälle dieser Art. Das ist dann ein Problem, wenn das Sublimit z. B. bei nur 5.000 oder 10.000 Euro liegt. Im geschilderten Fall wäre dann wohl doch irgendwer zumindest auf einem Teil seines Schadens sitzengeblieben.
Eine weitere Einschränkung ist oft nur mit Blick in die Bedingungen ersichtlich. So leisten manche Versicherungsunternehmen nur dann für die Schäden Deliktunfähiger, wenn für den Schaden keine andere Versicherung eintritt. Das kann die Brandversicherung des Hauses sein, die Vollkasko des Pkws... Wenn ein Nachbar nun die eigene Versicherung bemühen muss, bleibt die Stimmung wohl verhagelt... Das kann man umgehen. Wir achten darauf!
Nicht ohne Vermieter-Rechtsschutz!
Zinsen auf Sparguthaben? Gibt es quasi nicht mehr! Geld für Immobilienfinanzierungen? Billig wie noch nie! Bedarf an mietbarem Wohnraum? In vielen Regionen des Landes hoch – teils extrem hoch. Ja, da liegt es doch nahe, sich etwas zum Vermieten zu finanzieren. Die Mieteinnahmen zahlen den Kredit dann ja quasi ab. Diese Rechnung geht tatsächlich oft auf, daher machen das auch immer mehr Leute. Nun genießen Mieter in Deutschland viele Rechte, was grundsätzlich eine gute Sache ist. Aber natürlich kann dies sehr negative Auswirkungen für den Vermieter haben – vor allem wenn ein Streitpunkt an sich unberechtigt ist. Das kann z. B. eine Mietminderung sein, die wegen eines Sachverhalts vorgenommen wird, der bei Wohnungsbezug bereits bekannt war.
Zusätzlich erschwert werden solche Fälle, wenn man als Vermieter nicht in der Nähe des Mietobjekts wohnt und ein klärendes Gespräch von Angesicht zu Angesicht nicht gleich möglich ist. Und auch Mieter, die sich einfach frech verhalten und „ihr gutes Recht“ ganz bewusst überstrapazieren und Probleme schaffen, die gar nicht existieren, damit die Miete gedrückt werden kann, gibt es leider. Der Super-GAU für jeden Vermieter sind dann natürlich ausfallende Mietzahlungen. Dabei ist es egal, ob bewusst eingestellt oder aufgrund Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht mehr gezahlt werden kann. Als Vermieter sind Sie immer gut damit beraten, einen Vermieter-Rechtsschutz zu haben, der Ihnen im Fall des Falles rechtlich den Rücken stärkt und für anfallende Kosten aufkommt.
Bedenken Sie, dass Sie bei einer Zwangsräumung ohne Probleme im mittleren vierstelligen Kostenbereich landen, fallen die Beiträge für einen Vermieter-Rechtsschutz vergleichsweise niedrig aus. Gehen Sie hier bitte kein unnötiges Risiko ein. Gerne zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten es für Ihre konkrete Situation gibt. Gerne informieren wir Sie auch zu Themen wie Mietnomadenschutz und Mietausfall. Sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen gerne!
Manche Dinge klärt man besser sofort!
Es ist September und wieder beginnen viele junge Menschen eine Berufsausbildung oder ein Studium. Genau jetzt ist der beste Zeitpunkt, das Thema „Arbeitskraftabsicherung“ anzugehen! Warum? Weil es für die meisten nie mehr preiswerter möglich sein wird. Der Beitrag einer entsprechenden Absicherung setzt sich im Wesentlichen aus vier Komponenten zusammen: dem Alter und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, dem Risikopotenzial des angestrebten Berufs und dem Versicherungsumfang (Höhe der mtl. Lohnersatzzahlung und Laufzeit). Junge Menschen zahlen also schon wegen ihrer Jugend weniger – und gesünder sind sie in aller Regel auch. Schon bei Studenten zeigt sich, wie schnell die Gesundheit zum Problemthema werden kann. Die Zahl der Studenten, die im Lauf ihres Studiums mit dem Leistungsdruck nicht mehr klarkommen und psychiatrische Hilfe suchen, steigt von Jahr zu Jahr. Das kann bei späterer Beantragung dieses so notwendigen Versicherungsschutzes zu Schwierigkeiten in Form von Zuschlägen, Ausschlüssen oder kompletter Ablehnung des Versicherungsschutzes führen. Auch Sportverletzungen führen nicht selten zu dauerhaften Ausschlüssen. Manche Dinge klärt man eben doch besser sofort – und wenn sie am preiswertesten sind!
Hätten Sie es gewusst?
Im Bundestag wurde ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der regeln soll, dass die Kinder pflegebedürftiger Eltern nur noch dann für deren Pflegekosten zuzahlen sollen, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Das löst aber nur das direkte Problem der Kinder. Offen bleiben 1.500 Euro und mehr, die Monat für Monat zusätzlich zur Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung für einen Heimplatz zugezahlt werden müssen. Natürlich kommen die Kommunen dafür auf – nachdem alles Vermögen des Pflegepatienten verwertet wurde. Elternhaus, angespartes Vermögen, Wertgegenstände... alles weg. Oder man sorgt rechtzeitig privat vor, damit nicht das gesamte Lebenswerk durch den Wolf gedreht wird und man auch noch etwas hinterlassen kann.