Wissenswertes aus der privaten Risikovorsorge
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Die Sache mit Küchen und Bodenbelägen ...
Nicht selten tauchen beim Laien Fragen zur Abgrenzung zwischen >>Hausrat-<< und >>Wohngebäudeversicherung<< auf. Besonders dann, wenn es um Küchen oder Bodenbeläge geht, ist die Verwirrung groß. Wir klären auf:
Einbauküchen sind maßangefertigte Küchen, die speziell für bestimmte Räume oder dafür vorgesehene Nischen hergestellt und eingebaut werden. Da sie nicht ohne Weiteres und ohne Wertverlust entfernt oder ausgetauscht werden können, fallen Einbauküchen in den Bereich der >>Wohngebäudeversicherung<< – der Ihres Vermieters oder der eigenen. Sollten Sie als Mieter eine Einbauküche beschädigen, trägt Ihre >>Privathaftpflichtversicherung<< die Kosten – sofern Mietsachschäden mitversichert sind.
Der Begriff „Anbauküche“ wird in der Umgangssprache recht selten verwendet. Es handelt sich dabei um solche Küchen bzw. Küchenzeilen, die meist serienmäßig hergestellt wurden. Da sie meist problemlos abmontiert und – beispielsweise in einer anderen Immobilie – wieder aufgebaut werden können, zählen sie zum beweglichen Inventar und sind daher in der >>Hausratversicherung<< abgedeckt. Achtung: Bei Schäden an einer Anbauküche leistet die >>Privathaftpflicht<< hingegen nicht, da Hausratgegenstände nicht durch den Punkt Mietsachschäden abgedeckt sind. Dies ist auch einer der Gründe, weshalb manche Vermieter neben der >>Privathaftpflicht-<< auch eine >>Hausratversicherung<< vom Mieter erwarten.
In diesem Zusammenhang sei noch auf die >>Glasversicherung<< hingewiesen. Hierüber sind Bruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen versichert, also auch z. B. ein Glaskochfeld oder die Backofentür. Bei den Ursachen des Schadens gibt es nahezu keine Einschränkungen. Die Glasversicherung ist speziell für Mieter empfehlenswert, da auch Glasschäden an der gemieteten Immobilie nicht über die Mietsachschäden im Rahmen der >>Privathaftpflichtversicherung<< erstattet werden.
Auch bei Bodenbelägen stellt sich die Frage, welche Versicherung im Schadenfall zuständig ist. Gerade wenn teure Böden wie Echtholzparkett oder hochwertige Teppichböden verlegt wurden, ist es umso ärgerlicher, wenn diese beschädigt werden. In der Versicherungspraxis sind vor allem Feuer und Wasser die zwei Hauptgründe, die Schäden an Böden hervorrufen können. Sobald nur ein Teil des Bodenbelags beschädigt wird, bleibt oft keine Alternative, als diesen komplett zu ersetzen.
Grundsätzlich gilt: Vom Eigentümer eingebrachtes Parkett, Laminat und fest verklebter Teppichboden sind über die >>Gebäudeversicherung<< versichert. Werden diese ausgetauscht (z. B. auch vom Mieter), sind sie weiterhin versichert. Werden allerdings nachträglich Sachen eingefügt (also nicht als Ersatz für bestehende), dann sind diese nur in der >>Gebäudeversicherung<< abgedeckt, wenn dies gesondert vereinbart wurde. Vom Mieter eingebrachte Bodenbeläge sind in der Regel über die >>Hausratversicherung<< versichert. Hier gilt: In der >>Hausratversicherung<< sind in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko trägt (Gefahrentragung), versichert.
Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig, sich eingehend über bestehende Versicherungsverträge informieren zu lassen. So stellen Sie sicher, dass sowohl Ihr Inventar als auch das Gebäude selbst optimal abgesichert sind. Wir stehen Ihnen jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung.
Sicher an der Spitze: Vereinsvorstände
Als fester Bestandteil unserer Gesellschaft wäre Deutschland ohne die Existenz von Vereinen schonungslos überfordert, würden viele Bereiche nicht mehr funktionieren. Auf den Kleintierzuchtverein im Nachbarort trifft das nun freilich nicht zu, doch denken Sie in diesem Zusammenhang bitte an Vereine wie beispielsweise die Tafel, den ADAC oder z. B. Vereine zur Förderung von Jugend- u. Seniorenhilfe, Kunst, Kultur oder Sport.
Gemein ist jedem davon, dass diese für unzählige Personen Mittelpunkt der jeweiligen Interessen darstellen, an dem ein gemeinsamer Austausch mit Gleichgesinnten stattfinden kann. Besondere Verantwortung tragen dabei immer die Vereinsvorstände, die dem Verein gegenüber mit ihrem privaten Vermögen haften, sollte durch eine Fehlentscheidung, ein Unterlassen oder eine sonstige Unachtsamkeit ein finanzieller Schaden zum Nachteil des Vereins entstehen, z. B. die Aberkennung der Gemeinnützigkeit oder die Fristversäumnis zur Anforderung von Fördermitteln. Bei mehreren Vorständen spielt es durch die gesamtschuldnerische Haftung auch keine Rolle, bei welchem das Verschulden liegt. Im Zweifel muss jeder Vorstand zahlen.
Da dieses Risiko weder über die >>Vereins-<< noch über die >>Privathaftpflichtversicherung<< abgedeckt werden kann, setzen Vereinsvorstände hier auf eine spezielle Vermögensschadenhaftpflicht, die >>D&O-Versicherung<<. Diese wurde speziell für Organmitglieder entwickelt und bietet eine erweiterte Absicherung, sodass Vereinsvorstände ihrer Tätigkeit mit einem starken Partner an ihrer Seite nachgehen können.
Extremwetter: Jetzt handeln!
Was früher als „Jahrhundertereignis“ tituliert wurde, hat mittlerweile längst Einzug in die täglichen Nachrichten gehalten: Extremwetterphänomene treten in immer kürzeren Abständen auf und richten verheerende Schäden an – sogar in Regionen, die früher als sicher galten. Auch die vergangenen Wochen haben uns wieder eindrucksvoll gezeigt, wie stark sich das Wetter in Deutschland verändert hat: Auf Temperaturen jenseits der 30-Grad-Marke folgen dramatische Unwetter mit Starkregen. Viele Betroffene stehen danach vor enormen finanziellen Herausforderungen, da sie – trotz der immer wiederkehrenden Warnungen – nicht ausreichend abgesichert sind.
Wir als Versicherungsmakler können dieses Thema nicht oft genug ansprechen: Die Ergänzung Ihres Immobilienschutzes um eine sogenannte >>Elementarschadendeckung<< (oft Extremwetterversicherung) ist in diesen Zeiten von größter Wichtigkeit. Sie erweitert den Schutz der >>Wohngebäudeversicherung<< (Blitz, Hagel, Sturm) auf Ereignisse wie Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsche, Lawinen und Schneedruck.
Halten Sie sich bitte vor Augen, dass die Vorstellung, ein Haus fernab von Bach, Fluss oder See sei sicher, trügerisch ist. Oft reichen überforderte Kanalisationen aus, um ganze Straßen zu fluten. Das Resultat konnten sie erst unlängst wieder in Süddeutschland beobachten.
Gern überprüfen wir Ihren Versicherungsumfang. Sprechen Sie uns an!