Wissenswertes aus der privaten Risikovorsorge
Frühlingszeit ist auch Zeckenzeit
Im Frühjahr beginnt die Zeckenzeit. Die kleinen Plagegeister sorgen als potentielle Überträger von Krankheiten seit vielen Jahren für Schrecken. Vor allem Borreliose und Meningoenzephalitis (FSME) tauchen als Krankheits-Schreckgespenster alljährlich in den Medien auf und können zu bleibenden Schäden führen. Besonders schilmm: Durch Ausbreitung der Auwaldzecke in Deutschland gibt es eine weitere Gattung, die Krankheiten übertragen kann. Die „Chance“ auf eine Infektion steigt also. Einen wirklich zuverlässigen Schutz vor Zecken gibt es nicht, daher ist ein Abtasten des Körpers nach den anfangs sehr kleinen Tieren im Grunde die einzige ernsthafte Präventionsmaßnahme vor einer Infektion.
Nach einem Waldspaziergang mögen hieran noch viele denken – gerade aber der Aufenthalt im heimischen Garten wird meist zu locker gesehen. Zecken können überall lauern: in Hecken, in Büschen, im Gras und selbst in der Stadt leben sie. Erwischt einen die Zecke, kann dies vor allem für Kinder ernste gesundheitliche Konsequenzen haben. Zumindest gegen die finanziellen Folgen einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung können Sie aber vorsorgen: mit einer Unfallversicherung. Viele Tarife am Markt bieten für zeckenbedingte Infektionen und deren dauerhafte Folgen Versicherungsschutz. Hierbei sollte tunlichst aufs Kleingedruckte geachtet werden, denn die Zecke selbst nennen nur recht wenige Anbieter auch beim Namen.
Oft ist von Insektenstichen und/oder –bissen die Rede. Nun ist die Zecke als Spinnentier (Arachnid) allerdings kein Insekt. Folge: Es gibt keinen entsprechenden Versicherungsschutz. Andere Anbieter sprechen von Tierbissen. Die Zecke beißt allerdings nur umgangssprachlich. In Wahrheit sticht sie eher (anritzen der Haut, dann Stachel). Folge: erneut ein guter Ansatzpunkt für den Versicherer, die Leistung zu verweigern. Nur bei korrekter Definition der Infektionsursache (inkl. des umgangssprachlichen Zeckenbisses als solchem) können Sie sicher gehen, dass die böse Überraschung im Schadensfall ausbleibt. Es ist zudem wichtig, dass als Unfallereignis die Erstdiagnose (Borreliose) durch einen Arzt gilt. Gehen Sie hier für Ihre Angehörigen und auch für sich selbst kein unnötiges Risiko ein. Kinder können bereits bei deutlich niedrigerer Virenlast erkranken als Erwachsene! Gerne überprüfen wir Ihren bestehenden Versicherungsschutz auf diesen wichtigen Deckungsinhalt. Sie sind noch ungeschützt? Gerne zeigen wir Ihnen, wie preiswert hochwertiger Versicherungsschutz sein kann.
Nicht nur Infektionen...!
Krankheiten sind sicher das größte, aber bei weitem nicht das einzige Problem im Zusammenhang mit Bissen, Stichen, etc. durch Insekten und anderes Kriechzeug. Da die Urlaubsziele der Deutschen inzwischen deutlich über den Gardasee hinausgehen, bringen sich Urlauber immer häufiger auch exotische „Andenken“ mit. Das können Gelege sein, die durch natürliche Öffnungen in den Körper eingebracht wurden oder auch Parasiten. Der globale Handel und die anhaltende Erwärmung sorgen aber auch im Inland für eine zunehmende Verbreitung von exotischen Tieren – und den Problemen, die sie verursachen. Grundsätzlich kann bei körperlichen oder geistigen Schäden, die daraus resultieren, eine Unfallversicherung finanziell hilfreich sein. Nicht bei jedem Tarif und nicht bei jedem Problem wird jedoch der Unfallbegriff erfüllt sein. Gerne überprüfen wir auch in dieser Richtung Ihren Schutz.
Nachversicherungsgarantien nutzen!
Mit Versicherungen ist es ein wenig wie mit Autos: Man orientiert sich irgendwann mal am eigenen Bedarf und legt sich entsprechenden fahrbaren Untersatz bzw. Schutz zu. Das Leben eines Menschen bleibt aber nur in den seltensten Fällen über Jahrzehnte frei von Veränderungen. Es gibt viele Ereignisse, die den Bedarf oder Anspruch an Absicherung und Fahrzeug ändern. Beispielsweise wird ein Smart mit drei Kindern einfach nicht mehr groß genug sein und man muss etwas ändern. Ganz ähnlich ist es mit Versicherungen. Wir empfehlen grundsätzlich, jeglichen Schutz in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und nehmen dies sehr gerne für Sie in die Hand. Speziell Einkommensabsicherung (z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung) und Hinterbliebenenversorgung werden zunächst meist so abgeschlossen, dass sie für die aktuelle Situation zum Zeitpunkt des Abschlusses passen. Heirat, Kind, Immobilienerwerb,… - und schon genügt die ursprünglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr, um alle Verpflichtungen abzudecken und das gewohnte Leben weiterhin zu ermöglichen.
Beim Todesfallschutz wird oft zunächst für die Absicherung der Familie abgeschlossen – kommt später die Absicherung einer Immobilienfinanzierung hinzu, verzichten viele auf zusätzlichen Schutz. Dabei ist es nur mit einer bezahlten Immobilie für die Angehörigen eben nicht getan. In aller Regel bieten Ihnen Versicherer bei der BU die Möglichkeit, Ihre Absicherung zu bestimmten Lebensereignissen (z. B. Heirat, Kind, Haus, Karrieresprung,…) zumindest innerhalb bestimmter Grenzen ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Vereinzelt gibt es solche Möglichkeiten auch bei der Risikolebensversicherung. Verschenken Sie diese wertvollen Möglichkeiten nicht. Sehr gerne loten wir für Sie aus, welche Nachversicherung bei Ihrem nächsten Lebensereignis möglich ist. Dann wird nicht nur alles in der Zukunft gut, es ist bereits jetzt schon umfassend vorgesorgt!
Die Haftung von Vereinsvorständen
Ein wenig stolz darf man schon sein, wenn man in den Vorstand eines Vereins gewählt wird. Es zeugt doch davon, dass einem die anderen Mitglieder ein hohes Maß an Vertrauen entgegen bringen. Meist sind sich Vereinsvorstände dabei aber nicht bewusst, welches persönliche Haftungsrisiko sie mit dem Amt übernommen haben. Spricht man Betroffene auf das Thema an, erntet man meist blankes Erstaunen – auch bei „alten“ Vorständen, die ihre Position bereits seit vielen Jahren inne haben. Machen Sie als Vorstandsmitglied nämlich einen Fehler, der Ihrem Verein einen Vermögensschaden zufügt, haften Sie unter Umständen mit Ihrem Privatvermögen dafür. Basis dieser Haftung ist der im Jahr 2009 eingeführte § 31a BGB.
Demnach werden Sie bei grob fahrlässigen Fehlern dem Verein gegenüber schadenersatzpflichtig: Das kann ein Kassenfehlbetrag sein, der durch zu oberflächliche Kontrolle von Abbuchungen zustande kam. Oder wenn überhöhte Rechnungen ohne Prüfung gezahlt wurden. Auch wenn Sie vergessen haben Fördermittel zu beantragen oder die Gemeinnützigkeit verloren geht, können Sie zur Rechenschaft gezogen werden. Verschwundene Vorschusszahlungen an beauftragte Handwerker, die dann in der Insolvenz verschwinden, sind ebenfalls keine Seltenheit. Daher empfehlen wir zur normalen Haftpflicht immer auch eine D&O Versicherung für den Verein abzuschließen. Diese schützt die gesamte Vorstandschaft vor der Haftungsfalle und erstattet ggf. die Schadenssumme an den Verein. Da haben dann wirklich alle etwas davon!
Hätten Sie es gewusst?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte mit Urteil vom 26. April 2017 fest, dass Streamen von Filmen über Plattformen wie z. B. Kinox.to als illegale Urheberrechtsverletzung angesehen werden muss. Damit ist auch für Deutschland die Tür für eine neue Abmahnwelle bei Nutzern offen, deren IP-Adressen erfasst werden konnten. Sprechen Sie in Ihrer Familie über diese Problematik. Wir empfehlen dringendst auf diese Dienste zu verzichten. Es gibt ja genügend günstige, legale Anbieter.