Wissenswertes aus der privaten Risikovorsorge
Vorsicht, das ist ein Bruttobetrag!
Seit 2002 erhält jeder gesetzlich Rentenversicherte, der das 27. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens fünf Jahren einzahlt, einmal im Jahr eine Renteninformation. In dieser wird unter anderem ausgewiesen, welchen Rentenanspruch Sie bereits angesammelt haben und – das ist die größere Zahl – welche Rente man Ihnen prognostiziert, wenn Sie weiterhin wie bisher verdienen. Seit die Renteninformation regelmäßig verschickt wird, freuen sich Versicherte an den immer größer werdenden Zahlen. Dabei beachten Sie nur eine nicht unwesentliche Kleinigkeit meist nicht: Die Zahl, die da steht, ist ein Bruttobetrag! Eigentlich ist das auch klar, wenn man sich einen Moment Zeit nimmt, darüber nachzudenken. Die Beiträge werden ja schließlich auch vom Bruttogehalt abgezogen. Wie beim Bruttogehalt gehen dann noch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung ab und auch mit einem Abzug für Steuer und Solidaritätszuschlag muss gerechnet werden. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 stellte fest, dass die gesetzliche Altersrente grundsätzlich steuerpflichtig ist (2 BVL 17/99).
Im Zuge der anschließenden Einführung des Alterseinkünftegesetzes in 2005 wurde auch eine stufenweise Anhebung des zu versteuernden Anteils der Rente eingeführt. Ab dem Jahr 2040 werden Renten zu 100 % steuerpflichtig sein. Neben dieser grundsätzlichen Steuerpflichtigkeit der Rente an sich, muss natürlich noch der jährliche Grundfreibetrag des Rentners berücksichtigt werden. Dieser beträgt derzeit 8.820 Euro bei Alleinstehenden. Bezieht ein Rentner aktuell also mehr als 735 Rente monatlich, werden Steuern fällig. Wie es ab 2040 aussehen wird, kann heute natürlich noch niemand sagen. Weshalb so bereitwillig davon ausgegangen wird, dass der in der Renteninformation ausgewiesene Betrag zur freien Verfügung stünde, ist schwer zu sagen. Evtl. liegt es an der verbreiteten Gewohnheit, nur sein Nettoeinkommen zu beachten - oder die Höhe des Betrages wird als Nettoeinkommen wahrgenommen, da der Betrag ja tatsächlich so eingepreist werden könnte.
Die böse Überraschung kommt dann im Alter. Unser nachstehendes Beispiel zeigt deutlich auf, wie man selbst bei einem guten Einkommen mit einer Bauchlandung in den dritten Lebensabschnitt starten kann. Nehmen Sie dieses Problem nicht auf die leichte Schulter und sprechen Sie es auch bei Angehörigen an. Wir stehen gerne zu allen Fragen zu Altersvorsorge, Renteninformation, Zinstief, etc. zur Verfügung. Wir sind immer für Sie und Ihre Anliegen da - versprochen!
Was von der Rente übrig bleibt...
Ein Beispielfall:
Melanie R., geb. 1973, alleinstehend, keine Kinder, aktuelles Gehalt: 3.000 Euro brutto bzw. 1.881 Euro netto Renteneintritt zum 67. Lebensjahr, keine weitere Absicherung
Altersrente (brutto) | 1.186,37 Euro |
./. Steuer und Soli | 71,92 Euro |
./. Krankenkassenbeitrag | 86,61 Euro |
./. Pflegeversicherung | 27,88 Euro |
Altersrente (netto) | 999,96 Euro |
Obwohl Frau R. ihr Leben lang ein gutes Einkommen hatte, nie arbeitslos war oder ihr Berufsleben durch Krankheit oder Kindererziehungszeiten unterbrechen musste, hat sie im Alter keine 1.000 Euro zur Verfügung. In manchen Ecken des Landes wird Wohnen UND Leben nun nicht mehr möglich sein. Ausschließlich eine zusätzliche selbstmotivierte Altersvorsorge - egal in welcher Schicht - sichert einen dritten Lebensabschnitt in gewohnten finanziellen Verhältnissen.
Die hier genannten Werte sind Näherungswerte, die weder auf Veränderungen im Einkommen noch auf die steuerliche bzw. sozialabgabentechnische Behandlung von Renten eingehen. Eine genaue Ermittlung kann nur auf Basis Ihres persönlichen Versicherungsverlaufs in der gesetzlichen Rentenversicherung erstellt werden!
Was dürfen Sie erwarten, wenn Sie sich nicht selbst darum kümmern...?
Diese Erfahrung hat doch jeder von uns schon mal gemacht: Wenn es richtig gemacht werden soll, muss man es selbst machen. Diese ernüchternde Erkenntnis gilt leider auch für die wirklich wichtigen Fragen des Lebens. Wer soll sich um Ihre Belange kümmern, wenn Sie es krankheitsbedingt nicht mehr können? Welche Behandlungen oder Lebensverlängernden Maßnahmen wollen Sie bzw. wollen Sie keinesfalls, wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können? Wer soll sich um die Kinder kümmern, wenn beide Elternteile versterben?
Natürlich wird es jemanden geben, der all diese Entscheidungen für Sie treffen wird – aber ob es dann auch wirklich die Entscheidungen sind, die Sie selbst getroffen hätten? Können Ihre Angehörigen ohne emotionale Voreingenommenheit „die Maschinen“ wirklich einfach so abschalten lassen? Weiß ein Richter, dass die Tante Ihres Kindes zwar ein perfektes Familienleben bieten kann, Sie aber keinesfalls gewollt hätten, dass es so stark religiös geprägte Erziehung erfährt?
Das sind nur zwei Beispiele dafür, wie wichtig es ist, sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern, solange es noch möglich ist. Diese Dokumente sollte jeder haben: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und für Eltern noch die Sorgerechtsverfügung. Es ist ein einmaliger Aufwand, sich mit dem „was wäre wenn?“ zu befassen, der Ihren Angehörigen und entscheidungsbefugten Dritten wie Ärzten und Richtern mehr als alles andere hilft, Entscheidungen zu treffen, die wirklich in Ihrem Sinne sind.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, dieses sehr wichtige Thema anzugehen. Kümmern Sie sich bitte, solange es noch geht!
Bauen heißt auch, noch mehr Verantwortung zu übernehmen!
Der Traum vom Eigenheim ist so alt wie die sesshaft gewordene Menschheit. In unserer anhaltenden Niedrigzinsphase erfüllen ihn sich auch immer mehr Personen. Die Konditionen sind verlockend – auch wenn nur wenig Eigenkapital zur Verfügung steht. In der Vorfreude, bald ein Eigenheim zu haben, sollte aber nicht vergessen werden, dass Bauen auch bedeutet, noch mehr Verantwortung zu übernehmen. Als Bauherr haften Sie beispielsweise für Schäden, die Dritten im Zuge des Hausbaus zugefügt werden. Eine Bauherrenhaftpflicht übernimmt dieses Problem für Sie.
Auch während der Bauphase kann es zu Schadensfällen kommen: Ein Feuer bricht aus, Sanitäreinrichtung wird gestohlen,… - alles Fälle für Feuerrohbau- und Bauleistungsversicherung. Freunde und Familie helfen auf der Baustelle? Wenn da was passiert, kommt kein gesetzlicher Schutz für den Schaden auf. Mit einer Bauhelferunfallversicherung sorgen Sie selbst für eine Absicherung. Zur Absicherung des Darlehens bietet sich natürlich eine Risikolebensversicherung an. Sollten Sie bereits vorher einen solchen Vertrag zur Absicherung Ihrer Familie abgeschlossen haben, vermischen Sie bitte die Zwecke nicht. Ein Vertrag für die Familie, ein Vertrag für die Finanzierung. Das Leben Ihrer Angehörigen wird nicht nur aus Wohnen bestehen!
Abschließend noch zum Thema Arbeitslosigkeit. Mit sogenannten Ratenschutzbriefen können Sie sich zumindest für eine gewisse Zeit auch gegen das Risiko absichern, sich die Raten nicht mehr leisten zu können, wenn Sie Ihren Job verlieren. Gerne stehen wir Ihnen für ausführlichere Informationen zur Verfügung. Hier reicht der Platz leider nicht aus, um weiter ins Detail zu gehen, als wir das in einem Gespräch könnten. Kommen Sie bitte auf uns zu, bevor Sie Ihr Bauvorhaben starten.
Hätten Sie es gewusst?
Vermieter haben die Möglichkeit, sich gegen Schäden, die Mieter am überlassenen Wohnraum anrichten, abzusichern (z. B. „Messis“, Mietnomaden,...). Auch gegen einen Ausfall der Miete kann man sich versichern. Da sich die Behandlungskosten im Ausland sehr deutlich von denen in Deutschland unterscheiden können, sollten Sie keinesfalls auf eine Auslandskrankenversicherung verzichten! Hier gibt es aber große Unterschiede bei den Leistungen und Preisen. Wir helfen gerne!