Wissenswertes aus der privaten Risikovorsorge
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„Riester“ und „Rürup“ - sollten Sie „auffüllen“?
Die Riester- und die Basis- bzw. Rürup-Rente zeichnet eine Gemeinsamkeit besonders aus: Sie genießen ein ausgesprochen hohes Maß an staatlicher Förderung. Die Basis-Rente wurde 2005 als staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ins Leben gerufen. Namensgeber ist der Ökonom Hans-Adalbert Rürup. Der Staat fördert die Sparer durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge.
Wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse können auch die Beiträge zur Basis-Rente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Ihre Altersvorsorge mindert also Ihre Steuerlast.
Die Abzugsfähigkeit erhöht sich jährlich um 2%-Punkte, bis im Jahr 2025 dann 100% angerechnet werden (2017: 84%). Maximal können Ledige 23.362 € und Verheiratete 46.724 € jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EstG absetzen. Dieser Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei Beamten und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern oder AG-Vorständen ist dieser Maximalbetrag um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen. Wenn Sie den Maximalbetrag noch nicht ausschöpfen, haben Sie die Möglichkeit, durch Sonderzahlungen noch zusätzliche Steuerersparnisse zu realisieren.
Bei der Riester-Rente müssen in der Summe 4% Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens durch Beiträge und Förderung in Ihren Vertrag fließen, um die volle Zulagenförderung zu erhalten. Für eine zusätzliche, maximale Steuerförderung können in der Summe 2.100 Euro pro Jahr in den Vertrag eingezahlt werden.
Falls sich Ihr Einkommen geändert hat, sollte Ihr regelmäßiger Beitrag entsprechend angepasst werden bzw. für dieses Jahr noch eine Sonderzahlung geleistet werden, um nichts zu verschenken. Gerne prüfen wir anhand Ihrer Unterlagen, ob Bedarf zum Handeln besteht, wenn Sie es wünschen. Wir helfen gerne!
Ja, lohnt sich das denn überhaupt noch?
Über Rentenversicherungen wird ja oft und gerne geschimpft. Da ist es nur nachvollziehbar, wenn man sich die Frage stellt, ob sich das alles überhaupt noch lohnt. Als Ihr Versicherungsmakler sagen wir aus tiefster Überzeugung: Ja, natürlich! Selbstverständlich gibt es Anlagemöglichkeiten, die mehr Profit abwerfen KÖNNEN. Lustig, dass die Medien in diesem Zusammenhang nie über das Bausparen schimpfen. Das nutzen die meisten Kunden nicht, um für ein Bauvorhaben zu sparen, sondern nur um zu sparen – Minizinssatz hin oder her... Hier geht es aber nicht um Anlage, sondern um den Aufbau Ihrer Zusatzversorgung im Alter - zuverlässig kalkulierbar, ganz egal, wie alt Sie werden. Das geht nur mit Versicherungsmantel. Trotzdem ist der Ertragscharakter nicht schlecht.
Es geht ja schließlich nicht nur um die Garantie. Die Versicherungsbranche erwirtschaftet bei klassisch-kapitalbildenden Tarifen im Durchschnitt immer noch mehr als 3% p. a. für ihre Kunden. Wo gibt es das denn sonst noch? Fondsgebundene Tarife bieten Ihnen auch bei überschaubarem Monatsbeitrag die Möglichkeit, Ihr Risiko auf verschiedene Bereiche zu streuen, wie das ohne Versicherungsmantel nicht möglich wäre. Auch dann können Sicherheiten eingebaut werden, wie Sie für Ihr Wohlgefühl nötig sind. Reines Fondssparen, Aktien, Beteiligungen... - das können Sie nicht mit Geld machen, das zum Zeitpunkt X zur Verfügung stehen muss. Zumal Sie evtl. noch gar nicht so genau wissen, ob dieser Zeitpunkt nun mit 65 Jahren oder erst mit 70 Jahren kommt. Die Zeiten der hohen, sicheren Erträge ist vorbei und kommt möglicherweise nie mehr wieder. Die Rentenversicherung - egal in welcher Schicht - ist und bleibt Ihr treuer Freund fürs Alter!
Jetzt braucht es Winterreifen!
Wir sagen Ihnen da sicher nichts Neues, möchten aber dennoch ausdrücklich darauf hinweisen: Jetzt sollten Sie Winterreifen aufziehen! Ihr Pkw hat nur vier postkartengroße Kontaktflächen zur Straße, da sollte der Kontakt möglichst auch bei Minustemperaturen erhalten bleiben. Einzig die Gummimischung von Winterreifen ermöglicht dies. Auch Ganzjahresreifen sind nur ein halbherziger Kompromiss, den Sie bei schlechter Witterung bereuen könnten. Der Gesetzgeber schreibt der Witterung angemessene Bereifung vor. Aus gutem Grund! Nichts verursacht in der kalten Jahreszeit mehr Unfälle als falsche Bereifung. Ein Bremsen kann genügen, um die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren. Falsche Bereifung gefährdet daher auch den Versicherungsschutz! Gehen Sie bitte kein unnötiges Risiko ein. Sie können nie wissen, wie der Winter wird oder wie der Straßendienst funktioniert. Nehmen Sie das bitte nicht auf die leichte Schulter.
Herbstzeit ist Einbruchszeit!
Im Herbst wird es eher dunkel, bleibt es länger dunkel. Wind, Wetter und Finsternis treiben die Menschen von der Straße in ihre warmen Stuben. Das sind perfekte Bedingungen für Einbrecher! Im Schutz der Dunkelheit können sie in aller Ruhe und ungestört nach Schwachstellen an Fenstern und Türen suchen, durch die sie ins Haus gelangen können. Um rund 40% steigt die Anzahl von Einbrüchen in der Zeit von Oktober bis März gegenüber den restlichen Monaten des Jahres. Zwar wurde im vergangenen Jahr wieder etwas weniger eingebrochen als in den Vorjahren. 140.000 Einbrüche mit einem Gesamtschaden von 470 Mio. Euro sprechen aber weiterhin eine klare Sprache: Das Risiko ist real für jeden in Stadt und Land! Den „totalen Einbruch“ wie im Film, bei dem eine komplette Wohnung ausgeräumt wird, gibt es nur selten. Zu groß ist die Gefahr, dass Nachbarn aufmerksam werden – und abtransportiert werden müssen so viele Dinge ja auch irgendwie.
Nein, der typische Einbrecher ist eher auf kleinere, wertvolle Dinge (Uhren, Wertsachen, Bargeld, Elektronik...) aus. Fix rein ins Haus, umschauen, greifen, was interessant wirkt, und wieder raus. Dabei wird dann je nach Mentalität mehr oder weniger viel Verwüstung angerichtet. Eine Hausratversicherung löst zwar die finanziellen Folgen, die so ein Einbruch hat, erwartet allerdings auch, dass ein paar Spielregeln eingehalten werden. Unter den Obliegenheiten, die Sie vor einem Schadensfall einhalten müssen, findet sich u. a. auch, dass Sie mögliche Sicherungen anwenden müssen, wenn Sie das Haus verlassen. Was bedeutet das? Fenster dürfen beispielsweise nicht gekippt bleiben, da sie von außen so sehr leicht entriegelt werden können. Terrassentüren dürfen nicht unabgeschlossen bleiben etc.. Hält man dies nicht ein, hat der Versicherer ggf. die Möglichkeit, seine Entschädigungsleistung zu kürzen oder komplett zu streichen.
Wir raten daher ausdrücklich dazu, vor jedem Verlassen der Wohnung, alle Fenster und Türen zu kontrollieren, ob diese fest verschlossen sind. Natürlich kann man so was schnell vergessen. Das verstehen natürlich auch die Versicherer und einzelne davon haben begonnen, zumindest bis zu gewissen Schadenshöhen entspannter mit Obliegenheitsverletzungen umzugehen. Gerne prüfen wir Ihren Vertrag auf dieses Quäntchen „Entspannung“ hin, wenn Sie möchten. Sagen Sie uns einfach Bescheid.
Hätten Sie es gewusst?
Seit dem 19. Oktober drohen verschärfte Strafen beim Gebrauch von Handys am Steuer. Wer erwischt wird, muss mit einer Strafe von nun 100 statt bisher 60 Euro rechnen. Der Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei bleibt.
Führt das leichtsinnige Hantieren mit dem Telefon zu einer Sachbeschädigung, werden 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig.
Fahrradfahrer, die künftig mit Handy erwischt werden, müssen 55 Euro Strafe zahlen. Das ist ziemlich viel Ärger und Geld für eine meist eher belanglose Nachricht, oder?