Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten
Damit wir den gewünschten Versicherungsschutz ordnungsgemäß vermitteln können und der Versicherer im Leistungsfall die vertragliche Leistung erbringt, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen.
Hierzu zählt insbesondere:
Die korrekte Information über risikorelevante Umstände bei Abschluss des Vertrages insbesondere
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Vorschäden und -erkrankungen,
- korrekte Versicherungssummen und die
- Mitteilung gefahrerhöhender Umstände
- Die Mitteilung von Risikoveränderungen oder geänderten Bedarf nach Vertragsabschluss (z. B. Änderungen des versicherten Risikos und der Versicherungssummen), damit wir die bestehenden Versicherungsverträge entsprechend anpassen können,
- Schadensfälle unverzüglich anzuzeigen, den Weisungen Folge zu leisten und in vertretbarem Maße zur
- Schadensminderung beizutragen.
Wir empfehlen Ihnen die Überprüfung Ihrer Versicherungssituation durch uns in von Ihnen gewünschten Intervallen.
Zur ständigen Überprüfung und Optimierung benötigen wir Ihre Mithilfe. Bitte kommen Sie daher nicht nur auf uns zu, wenn sich Änderungen ergeben haben, sondern vereinbaren Sie einen z. B. jährlichen Termin mit uns.